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03.11.2020 Sperrung der Sportstätten

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Zuletzt aktualisiert am 03.08.2021

Liebe Mitglieder im Turnverein Remagen,

die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die 12. Corona-Bekämpfungs-Landesverordnung herausgegeben. Sie gilt vom 02.11. bis zum 30.11. 2020.

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung Remagen alle Sporthallen, Sportplätze und Dorfgemeinschaftshäuser für den Vereinssport sowie die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art gesperrt.

Wir hoffen, dass unser Turnverein zur Einschränkung des Corona- Infektionsgeschehens beiträgt und unser Sportbetrieb im Dezember weitergeführt werden kann.

Remagen, der 03.11.2020
Der Vorstand

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